Nach dem EU – Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz ( BKrFQG ) müssen alle Fahrer im Güterkraftverkehr, welche Fahrten
zu gewerblichen Zwecken durchführen und mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein  der Klassen C1,
C1E, C, CE erforderlich ist, eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorweisen.
Wer vor diesen Termin die entsprechende Fahrerlaubnis erwarb, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend
der Besitzstandsregelung befreit. Es ist allerdings aller 5 Jahre eine Weiterbildung nachzuweisen.

 

 

Beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr
jeweils mit IHK – Prüfung

 

 

Weiterbildung im Güterkraftverkehr
jeweils 5 Module zu je 7 Stunden  = 35 Stunden

 

 

Anmeldung jeder Zeit möglich